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Kurzüberblick Allgefahrenversicherung SonnenSTROM

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit geben wir hier gerne einen Kurz-Überblick des Versicherungsgegenstandes.

 

Wir bieten für unsere Produkte eine umfassende Allgefahrendeckung. In diesem Rahmen sind alle theoretisch zu erwartenden Gefahren und Schäden versichert. Dazu zählen Hagel- und Feuerschäden, Blitzschlag, Überspannungs-, Sturm- und Wasserschäden, Diebstahl, Vandalismus. Ebenfalls versichert sind Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Die Entschädigung durch den Versicherer umfasst die Reparaturkosten, gegebenenfalls die Wiederbeschaffungskosten sowie mögliche Ertragsausfälle aufgrund von Schäden an der Solaranlage. Zusätzlich versichert sind potenzielle Ausfallkosten, die Ihnen aufgrund eines Schadens an unseren Produkten entstehen. Nicht von der Versicherungsleistung abgedeckt sind Schäden durch Erdbeben, Krieg oder Kernenergieunfälle. Des weiteren ist es möglich, das Montagerisiko zusätzlich zu versichern. Bitte informieren Sie sich bei Interesse näher über Dimensionen der Absicherung.

 

Beweislast beim Versicherer

 

Grundsätzlich gilt für unsere Allgefahrenversicherung: AZUR Solar bestimmt hier nicht, welche Risiken versichert sind. Unsere Bedingungen schreiben fest, was nicht versichert wird. Dies birgt für unsere Kunden einen entscheidenden Vorteil. Die Beweislast liegt im Schadensfall stets beim Versicherer. Lediglich in Bezug auf die Gebäudeversicherung ist der Kunde verantwortlich.


Konkretes zum Thema Nutzungsausfall

 

Beitragsfrei mitversichert sind Anlagen von 0 - 100 kWp pro installierter kWp und Tag (maximal bis zu drei Monaten).

 

Mitversichert sind Kosten bis zu insgesamt zehn Prozent der Versicherungssumme auf erstes Risiko, mindestens 5.500, maximal 52.000 Euro.

 

Der Selbstbehalt beträgt 150 Euro je Schadenereignis.





Kontakt

SOWIWAS - Beteiligungsgesellschaften
Evessener Straße 8
38173 Erkerode

Telefon: 05 3 05 - 90 19 221



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